Alle Menschen ohne Ausnahme werden vor dem Richterstuhle Jesu Christi erscheinen müssen. „Es kommt die Stunde, in der alle, die in Gräbern sind, die Stimme des Sohnes Gottes hören werden, und sie werden hervorgehen, die Gutes getan haben, zur Auferstehung des Lebens, die aber Böses getan haben, zur Auferstehung des Gerichtes“ (Jo. 5, 28–30)
Auch alle Menschen, die als Heiden, fern von den Gnadenmitteln der katholischen Kirche gestorben sind, werden gerichtet werden. Allerdings wird kein Heide ohne seine persönliche Schuld ewig verdammt werden. Wir haben auch keine Ahnung, wie viele Heiden durch die Begierdetaufe gerettet werden, wie viele aber ewig verlorengehen. Aber sicher wissen wir, dass es ein großes Unglück ist, nicht in der wahren Kirche Christi sein Heil wirken zu können.
Die Christen, welche schuldig sind, dass die Heiden nicht zum Glauben an Christus gekommen sind und auf den Weg des Heiles geführt werden, werden im Gerichte sich darüber verantworten müssen. Es muss furchtbar sein, aus Gleichgültigkeit, Trägheit, Selbstsucht und Habgier Schuld zu tragen am ewigen Untergang einer durch Christi Blut erlösten Seele. Anderseits muss es aber auch mit größter Zuversicht und Freude erfüllen, im Gerichte zu hören, dass wir durch treue Mitarbeit beim Missionswerk Seelen gerettet haben, die ohne uns verlorengegangen wären. – Diese Gewissheit, im Gericht Gottes über die eigene Mitarbeit an der Ausführung der göttlichen Missionspflicht sich verantworten zu müssen, ist ein ernster Antrieb zum rechten Missionseifer.
(Aus: Beispielsammlung aus der Heidenmission für den christlichen Unterricht, P. Hermann Fischer SVD)