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Alte Messe in China früher in Landessprache? (Teil 2)

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Dasselbe Dekret gestattete den Missionären, bei der heiligen Messe das Tsin-kin [auch oft Jijin], eine Kopfbedeckung nach Art des alten chinesischen Gelehrtenbiretts, zu tragen, da nach chinesischer Auffassung feierliche Handlungen nicht unbedeckten Hauptes vollzogen werden dürfen[1].(Vgl. dazu Bild oben.)

Verschiedene Ursachen hinderten vorläufig die Durchführung dieser weitreichenden Zugeständnisse Pauls V. Als dann 1661 die Jesuiten in China bei der inzwischen 1622 gegründeten Propaganda um die Erneuerung der von Paul V. gemachten Zugeständnisse einkamen, wurde das Gesuch abgeschlagen. Eine 1667 nach Rom gesandte Denkschrift des Belgiers P. François de Rougemont blieb gleichfalls ohne Erfolg. Inzwischen hatte der tüchtigste Sinologe der Mission, P. Luigi Buglio, eine sorgfältige Übersetzung des römischen Missale mit dem Titel Mi sa King tien (gedruckt 1670 zu Peking), des römischen Breviers: Se to ko tien (gedruckt zu Peking 1674), des römischen Rituale: Tsi scheng sche li tien (Peking 1675) angefertigt. Bereits früher waren die ganze Summa des heiligen Thomas (Tschao sing hio iao) in 30 Bänden (Peking 1654 ff) und ein Lehrbuch der Moraltheologie (Se totien iao) in chinesischer Sprache erschienen. Diese umfassenden Arbeiten hatten den Zweck, die nötige theologische Literatur für die auf chinesischer Grundlage beruhende Ausbildung einheimischer Priester zu schaffen. Sie beweisen, wie fest entschlossen man war, den von Paul V. gebilligten neuen Weg zu betreten.

1678 ließ der Belgier P. Ferdinand Verbiest, neben Ricci und Schall wohl der größte Missionär Chinas aus jener Zeit, dem Papst Innozenz XI. ein schön gebundenes Exemplar des chinesischen Missale und Rituale zugleich mit astronomischen Tafeln u. dgl. überreichen und bat gleichzeitig um Erneuerung des von Paul V. erteilten Privilegs. In einem huldreichen Schreiben vom 3. Dezember 1681 lobte der Papst den Eifer und das Geschick der Patres, das Reich Gottes in China durch den Glanz der europäischen Wissenschaften auszubreiten. Die erhoffte päpstliche Bestätigung blieb jedoch aus.

Nun sandte P. Verbiest um 1683 den Belgier P. Philipp Couplet nach Rom, um dort die Sache persönlich zu betreiben. Allein der Zeitpunkt war nicht günstig. Der Türkenkrieg nahm damals die Aufmerksamkeit des Heiligen Stuhls vollauf in Anspruch. Einen anderen Grund, weshalb die wiederholten Eingaben der Jesuiten kein Gehör mehr fanden, deutet Le Brun an, wenn er schreibt, „es seien aus China gewisse Nachrichten eingelaufen, welche den Papst Innozenz XI. gegen die Missionen einnahmen und den abschlägigen Bescheid der Propaganda bedingten.“ Es war der unselige Ritenstreit, der seine dunklen Schatten zugleich auf die an sich ganz verschiedene Frage des einheimischen Klerus warf und eine Einigung der Parteien auch in dieser Hinsicht unmöglich machte. Doch hoffte P. Couplet durch eine nochmalige eingehende Darlegung der ganzen Frage einen günstigen Umschlag zu bewirken. So entstand die interessante Abhandlung, welche der Freund Ordensbruder Couplets, der berühmte Bollandist P. Papebroek, später in das Riesenwerk der Acta Sanctorum aufnahm und mit gewohntem Feuereifer vertrat.

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[1] Diese Erlaubnis, bedeckten Hauptes zu zelebrieren, wurde später mehrmals erneuert und der Gebrauch fast in der ganzen Mission eingeführt. Vgl. Ius pontif. de Prop. Fide I (1888) 428; Collect. S. C. de Prop. Fide 799 809 812 820 823.

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